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Tattooentfernung ab 01.01.2021 nur noch durch den Arzt möglich

Gesetzliche Änderung zur Tattooentfernung

Liebe Patientinnen und Patienten,

bei der Entfernung von Tätowierungen mittels Laser handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten. Deshalb wurde schon in zahlreichen Gerichtsverhandlungen von Gutachtern bestätigt, dass die Anwendung von Lasern zur Tätowierungsentfernung eine sogenannte Heilbehandlung darstellt.

Ab 01.01.2021 tritt nun die reformierte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) besagt, dass nur noch approbierte Ärzte mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung Tätowierungen mittels Laser kosmetisch entfernen dürfen (Artikel 4 § 5 Abs. 2 Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts).

Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, denn sie stellt in unseren Augen ein wichtiges Signal dar. Wird ein Laser bei der Entfernung von Tattoos nicht fachgerecht oder unwissend eingesetzt, können schwerwiegende Folgen für den Patienten entstehen. Deshalb legen wir großen Wert darauf, dass wir Sie zu jeder Zeit mit dem besten Wissen und der neuesten Technologie behandeln können.

Alle Infos zur professionellen und effektiven Tattooentfernung in unserer Praxis gibt es hier.

Ihre Dr. Kathrin Friedl + Team